Kündigung

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  1. Datum: 04.08.2001 Ressort: Beruf u. Karriere Autor: -BUHRUFE: Buhrufe gegen Vorgesetzte auf einer Betriebsfeier rechtfertigen nicht automatisch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.08.2001)
  2. Die Richter am Stuttgarter Amtsgericht erkannten zunächst nur eine Mietminderung von 20 Prozent als rechtens an, nicht aber die fristlose Kündigung des Mieters. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Ein Wechsel oder eine Kündigung des Vertrages bringen jedoch unerwünschte Kosten mit sich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2002)
  4. Derzeit wird vor dem Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Der Entzug des Führerscheins rechtfertigt eine Kündigung, auch wenn ein Arbeitnehmer nicht ausschließlich als Kraftfahrer eingesetzt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Doch bereits vor Beginn der entscheidenden Verhandlungen knickt Stolpe einmal mehr ein, beruhigt die erfolglosen Maut-Manager, indem er die Möglichkeit der Kündigung von vornherein ausschließt. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 14.02.2004)
  7. Der Profi teilte unterdessen mit, dass er gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Cottbus vorgehen wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.12.2002)
  8. Arbeitgeber können nicht davon ausgehen, daß Arbeitnehmer eine per Einschreiben geschickte Kündigung sofort bei der Post abholen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Achtung: Schwerwiegendere Verstöße gelten als Diebstahl und ziehen die fristlose Kündigung nach sich. ( Quelle: RTL vom 18.11.2005)
  10. Die Firma zog deshalb vors Arbeitsgericht und schob eine ordentliche Kündigung nach. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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