Kündigung

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  1. Und während drinnen Trinksprüche die Runde machten, protestierten draußen die Leute aus dem Marmorhaus gegen ihre anstehende Kündigung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.01.2001)
  2. Die Kündigung gilt gegenüber der alten Kasse jedoch nur, wenn das Mitglied noch innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen kann. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.10.2002)
  3. Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Kündigung am Donnerstag aufgehoben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Für solche Fälle sollte bereits in den Einstellungsverträgen die fristlose Kündigung der Verantwortlichen festgeschrieben werden, so Böge. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2005)
  5. Damals erhielten nach der Übernahme des texanischen Branchenkonkurrenten Compaq Computer 17 900 Mitarbeiter, den "pink slip", den rosa Zettel, wie man in den USA die Kündigung nennt. ( Quelle: Handelsblatt vom 20.07.2005)
  6. Die Warnung an die Chefs im Osten lautet: 'Werden soziale Gesichtspunkte, wie die Sorge um ein Kleinkind, nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, ist die Kündigung auf alle Fälle ungerechtfertigt'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Die Mieterin jedoch akzeptiert die Kündigung nicht und so landet der Streit vor dem Amtsgericht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Da nach der Vollabschreibung und der Kündigung von Managementführungs- und Papierabnahme-Verträgen jedoch kein Risiko mehr bestehe, halte man die Anteile: "Es gibt keine Nachschuß-pflicht", sagte der HIT-Vorstand. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Bissiger Kommentar des Mieters: 'Wir sind gut versichert' rechtfertige, so der Amtsrichter, keine fristlose Kündigung, wenn keine Schädigungsabsicht dargetan sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Für den Abschluss des Mietvertrags oder auch etwa für eine Kündigung des Mietverhältnisses wird allerdings nach wie vor die eigenhändige Unterschrift des Vermieters unter das Kündigungsschreiben verlangt (Paragraf 568 Absatz 1 BGB). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.08.2001)
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