Kündigung

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  1. Die Richter stellten jedoch fest, dass der objektive Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Kündigung noch keine Sittenwidrigkeit herleite. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.07.2004)
  2. Diese Pflichtverletzung könne ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.07.2005)
  3. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn innerhalb eines Zweijahreszeitraumes schon einmal eine Kündigung durch Ausgleich der rückständigen Mieten unwirksam wurde. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.01.2003)
  4. Auf dem Verhandlungstisch liegt auch die Kündigung des vollen 13. Monatsgehalts seitens der Arbeitgeber. ( Quelle: Welt 1997)
  5. Die Kündigung muß dem Versicherer bis zum 30. November vorliegen. ( Quelle: Abendblatt vom 31.10.2004)
  6. Stolpe stellte seine Zustimmung zwar unter Vorbehalt, es wird jedoch in Regierungskreisen nicht mehr mit einer Kündigung Ende Januar gerechnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.01.2004)
  7. Die Kündigung ist also zunächst wirksam, gleich ob und welche Stellungnahme der Betriebsrat abgibt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.01.2002)
  8. Selenz hat die Klage beim Landgericht Hannover gegen seine Kündigung als Vorstandsmitglied der Preussag zurückgezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines Bauleiters für unwirksam. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.04.2002)
  10. Der Vorteil für Versicherungsnehmer: Bereits in den ersten Jahren ergäbe sich, zum Beispiel bei vorzeitiger Kündigung, ein erkennbarer Rückkaufswert. ( Quelle: DIE WELT 2001)
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