Ausgangspunkt der juristischen Prüfung durch die Behörde war die Kündigung der Airport-Erlaubnis durch den Landkreis Delitzsch für Taxen aus der Messestadt zum 31. Dezember diesen Jahres, weil Leipzig die Kreistaxen zeitgleich aus der City verbannen will.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 18.12.2003)
Wer nach einer Kündigung den Karriereberater von der Firma bezahlt bekommt, kann sich glücklich schätzen.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.11.2003)
Der Streit war bereits im Juni 2004 eskaliert, als die Länder mit ihrer Kündigung der Arbeitszeit-Tarifverträge aus den Reformverhandlungen über den verstaubten Flächentarifvertrag des öffentlichen Diensts ausschieden.
( Quelle: Die Welt vom 26.04.2005)
Eine Ausnahme ist immer dann gegeben, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter zur Kündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages veranlaßt oder gedrängt hat.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Er vertraut darauf, daß die Kündigung des Vertrages Aufsehen erregen würde, schließlich habe jeder zehnte Bürger der Stadt laut Lüthje direkt oder indirekt mit der Uni zu tun.
( Quelle: Die Welt vom 14.04.2005)
Dies ist durchaus kein Weg, der ausschließlich Angestellten aus höheren Etagen angeboten wird, wie das Beispiel der Kosmetikfirma Schwarzkopf zeigt. 1994 schloß das Unternehmen seinen Berliner Standort, 400 Beschäftigten flatterte die Kündigung ins Haus.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Er drohte kurzerhand mit der Kündigung aller bei der Versicherung bestehenden Kfz-Verträge für seine Taxis, immerhin 35 Stück.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.09.2002)
Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist so unwirksam wie eine mündliche Kündigung.
( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)
Nachdem das Bugginger Unternehmen erklärt hatte, die Abfälle seien dort "aus Versehen" nicht sortiert worden, hat das Duale System Deutschland (DSD) seinem Vertragspartner SVR jetzt mit der fristlosen Kündigung des Vertrages gedroht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die nun durch seinen Intimus Rohr überbrachte Kündigung seines bis 2007 datierten Vertrages wird zweifelsfrei die Arbeitsrichter beschäftigen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2005)