Kündigung

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  1. ERZIEHUNGSURLAUB: Die fristlose Kündigung einer Bankkauffrau, die sich geweigert hatte, nach ihrem Erziehungsurlaub ihre alte Vollzeitbeschäftigung wieder aufzunehmen, ist rechtens. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. N-tv Geschäftsführer Karl-Ulrich Kuhlo hatte nach der Kündigung von Chefredakteur Peter Staisch im September 1994 vorübergehend selbst die Aufgaben des Chefredakteurs übernommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. VERSPÄTUNGEN: Wiederholtes Zuspätkommen am Arbeitsplatz kann nach entsprechender Abmahnung auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Die Arbeitgeber der Metallindustrie Sachsens müssen bis Anfang Juni schriftlich die im Februar vorgenommene Kündigung der laufenden Tarifverträge begründen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Der Verwalter sei nach seiner Kündigung mit etwa 50 bewaffneten Männern in das GTZ-Gelände eingedrungen und habe versucht, seinen alten Posten wieder einzunehmen. ( Quelle: Die Welt vom 06.12.2005)
  6. Wie der amtierende Bürgermeister Dankward Brinksmeier (SPD) mitteilt, hat das Bezirksamt die ausgesprochene Kündigung erst einmal bis zum 31. Dezember 1995 ausgesetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.05.2005)
  8. Je nach Schwere des Einzelfalles kann die Annahme von Schmiergeldern eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.09.2001)
  9. Wird die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit der Androhung einer fristlosen Kündigung erzwungen, kann er angefochten werden (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 543/95). ( Quelle: BILD 1997)
  10. Begründet wurde die Kündigung mit Rückständen bei Miet- und Betriebskosten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.05.2002)
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