Kündigung

  1. Die Deutsche Bahn AG hat, obwohl sie, um im Wettbewerb bestehen zu können, rationalisieren und die Arbeitsproduktivität steigern muß, nicht eine einzige betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Seine Klage richtet sich nicht nur gegen die Kündigung, sondern auch gegen die Sonderregelung. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Nicht immer ist die Kündigung gerechtfertigt, mit Widerspruch oder Klage kann der Betroffene dagegen vorgehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Das Gericht gab der Klage des Betriebsrats statt und erklärte dessen Kündigung für nichtig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.08.2004)
  5. Dennoch meinte der Arbeitnehmer, daß die Kündigung unwirksam sei, weil ein wichtiger Grund nicht vorliege. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.10.2004)
  6. In der örtlichen Gerüchteküche heißt es, Phil Evers, der leitende Manager, habe zwei Tage vor dem Unglück bei der Konzernmutter seine Kündigung eingereicht. ( Quelle: Die Zeit (9/2000))
  7. Ein Arbeitgeber kann nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.02.2002)
  8. Der Vermieter hielt die Kündigung dagegen für unwirksam und klagte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)
  9. Um dies zu ermöglichen, hat Bucerius seine Kündigung des Statuts zurückgenommen. ( Quelle: Die Zeit (11/1982))
  10. Die Stiftung Warentest erklärte am Donnerstag: "Wer Premiere ohne Bundesliga nicht mehr will, sollte schon jetzt zum Saisonende kündigen und die Kündigung mit dem Wegfall der Bundesliga-Berichterstattung begründen. ( Quelle: n-tv.de vom 23.12.2005)