Kündigungen

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  1. Der Ausstieg "soll sozialverträglich, das heißt ohne betriebsbedingte Kündigungen, geschehen", versichert der künftige NRW-Ministerpräsident, Jürgen Rüttgers (CDU). ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 18.08.2005)
  2. Ebenso sei abzusehen, dass es bei den Kündigungen weiterhin in gleichem Ausmaß zu Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien kommen werde, wenn die Regierung an ihrem Entwurf festhalte. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Kündigungen können zwar nicht ausgeschlossen werden, sollen aber auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Während der reduzierten Arbeitszeit dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.11.2002)
  5. Besonders nach Kündigungen fällt die ansonsten oft anzutreffende juristische Hemmschwelle: Dann wird der Gang vor Gericht angetreten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  6. Bis Ende 2000 seien betriebsbedingte Kündigungen aber nicht notwendig. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  7. Der Betriebsrat fordert den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.11.2004)
  8. Kündigungen seien ohne Wenn und Aber ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. Der Senat sei "sein eigener Gefangener", weil er wegen des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen die städtischen Häuser aus seinen Schließungsplänen heraushalte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Bei betriebsbedingten Kündigungen will Rot-Grün außerdem die Sozialauswahl auf vier Kriterien beschränken: Betriebszugehörigkeit, Alter, Schwerbehinderung sowie Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.12.2003)
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