Kündigungsausschluss

  1. Das BVerfG befand nämlich, dass der Kündigungsausschluss einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie darstellt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Motzkus: Wir müssen uns vom tariflichen Kündigungsausschluss und vom BAT verabschieden. ( Quelle: DIE WELT 2000)