Kündigungsausschluss
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Das BVerfG befand nämlich, dass der Kündigungsausschluss einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie darstellt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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Motzkus: Wir müssen uns vom tariflichen Kündigungsausschluss und vom BAT verabschieden.
( Quelle: DIE WELT 2000)
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