Kündigungserleichterung

  1. Wenn das Arbeitsverhältnis aber über die Dreimonatsfrist hinaus fortgesetzt wird, so gilt diese Kündigungserleichterung nicht mehr; es sind dann die allgemeinen Kündigungsvorschriften zu beachten. ( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)