Kündigungsfrist

  1. Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (ein bis vier Jahre) müssen in der Regel bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.02.2005)
  2. Ab 1996 werden auch alle Arbeiter ihre Krankenkasse - mit einjähriger Kündigungsfrist - frei wählen können. ( Quelle: Welt 1995)
  3. In vielen Fällen wird dies auf eine längere Mitgliedschaft angerechnet, so dass man stets auch auf das Kleingedruckte achten sollte, ob sich hierdurch nicht die Kündigungsfrist verlängert. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.09.2003)
  5. Die Kündigung gilt gegenüber der alten Kasse jedoch nur, wenn das Mitglied noch innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen kann. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.10.2002)
  6. Außerdem verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate (§ 564b Absatz 4 BGB). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Der hat allerdings eine Kündigungsfrist von nur noch sechs Monaten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 29.01.2005)
  8. In der Regel sind zu jedem Stromanbieter und Tarif auch Detailinformationen abrufbar: unter anderem Anschrift, Mindestlaufzeit, Mindestabnahme, Kündigungsfrist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.04.2005)
  9. Bei vermieteten Einfamilienhäusern, die verkauft werden, besteht nur die gesetzliche Kündigungsfrist zwischen drei und zwölf Monaten, je nach Mietdauer. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Beim einstigen Hauptsender Viva, der in Spitzenzeiten 260 Angestellte bezahlte, sitzen in Köln die letzten 15 ihre Kündigungsfrist ab. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.07.2005)