Kündigungsfristen

  1. Die EU will den Spielern Kündigungsfristen wie normalen Arbeitnehmern einräumen und die Ablösezahlungen bei Vereinswechseln abschaffen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Während die Kündigungsfristen bei Arbeitern gegenwärtig bei zwei Wochen beginnen und bis zu drei Monaten zum Quartalsende reichen, haben Angestellte Kündigungsfristen von sechs Wochen bis zu sechs Monaten zum Quartalsschluß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Während die Kündigungsfristen bei Arbeitern gegenwärtig bei zwei Wochen beginnen und bis zu drei Monaten zum Quartalsende reichen, haben Angestellte Kündigungsfristen von sechs Wochen bis zu sechs Monaten zum Quartalsschluß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Da längere Kündigungsfristen allein von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhingen, würden Frauen etwa nach dem Erziehungsurlaub für ihre Kinder wieder auf die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zurückgestuft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Im Café Matrax wird der Betrieb voraussichtlich bis Ende September weitergehen; erst danach sollen nach Angaben des Anwalts des Kulturzentrums sämtliche Kündigungsfristen auslaufen, die der neue Besitzer gewähren muss. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.01.2004)
  6. Außerdem sollten Verbraucher bei Abschluss eines Preselection-Vertrages auf kurze Kündigungsfristen und Taktzeiten achten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.05.2004)
  7. Bei Unkündbarkeit oder Kündbarkeit nur bei Zahlung einer Abfindung gelten fiktive Kündigungsfristen. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  8. Es gelang Däubler-Gmelin gerade noch, die Kündigungsfristen für Mieter mit längeren Verträgen von derzeit zwölf auf grundsätzlich sechs Monate herabzusetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  9. Da er Kündigungsfristen einhalten muss, wird er zunächst nur zeitweise in Kassel tätig sein und daneben weiter für die private Krankenhauskette Mediclin arbeiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.04.2005)
  10. Wer vor 1. September 2001 seinen Vertrag unterschrieb, für den gelten nach dem BGH-Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 240/02) wieder die früheren, gestaffelten Kündigungsfristen. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2003)