Rothschild und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hätten bei der Anhörung signalisiert, keine öffentliche Diskussion über die Kündigungsgründe entfachen zu wollen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Ausnahme: Bei einer fristlosen Kündigung können auch noch nachträglich Kündigungsgründe nachgeschoben werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)