Kündigungsmöglichkeiten

  1. Wer einen solchen Time-Sharing-Vertrag unterzeichnet hat, sollte in jedem Fall unverzüglich versuchen, Widerspruch einzulegen und sich bei einem Anwalt über die Kündigungsmöglichkeiten beraten zu lassen, rät die Verbraucherschützerin. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.10.2002)