Kündigungsschutzgesetzes

  1. Späth sagte eine 'Einstellungswelle' für den Fall voraus, daß es zu einer Anhebung des Schwellenwertes für die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes käme. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dazu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine vorliegende Schwerbehinderung bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer berücksichtigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2005)
  3. Der Schwellenwert für die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes soll von fünf auf zehn Mitarbeiter angehoben werden, sagte Kolb. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der vorgeschlagene Ausweg, den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes einzuschränken, indem die Beschäftigtenschwelle (fünf Arbeitnehmer) angehoben oder durch Gleitregelungen aufgeweicht wird, greift zu kurz. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2003)
  5. Der Schwellenwert in der Kleinbetriebsklausel, die Betriebe mit fünf und weniger Betrieben von der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausschließt, soll auf zehn, 20, sogar auf 80 für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, heraufgesetzt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.09.2003)