Kündigungsschutzprozeß

  1. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschied, werden bei Abfindungen nach dem Tarifvertrag 'Soziale Absicherung' nur Leistungen aus einem Sozialplan oder aus einem Kündigungsschutzprozeß angerechnet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)