Ein Gütetermin im ordentlichen Kündigungsschutzverfahren soll am 12. Dezember stattfinden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
In der VW-Korruptionsaffäre wird es im Kündigungsschutzverfahren mit Klaus-Joachim Gebauer keine gütliche Einigung geben.
( Quelle: Westfalenpost vom 03.08.2005)