Die Verkürzung der Kündigungssperrfrist von zehn auf drei Jahre - dieser Kelch ist an Oberursel noch einmal vorüber gegangen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
Unter bestimmten Umständen gilt gar eine Kündigungssperrfrist von fünf oder zehn Jahren.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Die verkürzte Kündigungssperrfrist von zehn auf drei Jahre, die zum 1. September wirksam wird, hat viele Mieter im Rhein-Main Gebiet aufgeschreckt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
Bisher endet die Kündigungssperrfrist nach fünf Jahren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)