Kündigungssperrfrist

  1. Die Verkürzung der Kündigungssperrfrist von zehn auf drei Jahre - dieser Kelch ist an Oberursel noch einmal vorüber gegangen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
  2. Unter bestimmten Umständen gilt gar eine Kündigungssperrfrist von fünf oder zehn Jahren. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Die verkürzte Kündigungssperrfrist von zehn auf drei Jahre, die zum 1. September wirksam wird, hat viele Mieter im Rhein-Main Gebiet aufgeschreckt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
  4. Bisher endet die Kündigungssperrfrist nach fünf Jahren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)