Die neue Gesetzesregelung schreibt in diesem Fall keinen konkreten Kündigungszeitpunkt mehr vor, man kann also auch noch nach Monaten kündigen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 27.02.2003)
Den Ausschlag gibt nur, ob und welche Krankheitsdauer im Kündigungszeitpunkt nach sachverständigem Urteil für die Zukunft zu erwarten steht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
So sei in dem Verkaufshaus Schnackenberger Allee zum Kündigungszeitpunkt eine freie Planstelle für einen Lageristen vorhanden gewesen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das OLG Celle (Nr. 59) legt den Kündigungszeitpunkt bei der Dauerleihe von Bildern fest.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)