Kündigungszeitpunkt

  1. Die neue Gesetzesregelung schreibt in diesem Fall keinen konkreten Kündigungszeitpunkt mehr vor, man kann also auch noch nach Monaten kündigen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 27.02.2003)
  2. Den Ausschlag gibt nur, ob und welche Krankheitsdauer im Kündigungszeitpunkt nach sachverständigem Urteil für die Zukunft zu erwarten steht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. So sei in dem Verkaufshaus Schnackenberger Allee zum Kündigungszeitpunkt eine freie Planstelle für einen Lageristen vorhanden gewesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Das OLG Celle (Nr. 59) legt den Kündigungszeitpunkt bei der Dauerleihe von Bildern fest. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)