Kündigungszulassung

  1. Es sei rechtswidrig gewesen, daß das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe die beantragte Kündigungszulassung als während des Mutterschaftsurlaubs der Beigeladenen und der beiden Folgemonate absolut unstatthaft abgelehnt habe. Sie führt aus: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)