Künstliche Befruchtung

  1. Die geltenden Gesetze entsprechen weitgehend den Vorstellungen der katholischen Kirche: Künstliche Befruchtung ist nur Paaren erlaubt, die fest zusammenleben und Mann und Frau sind. ( Quelle: Spiegel Online vom 11.06.2005)
  2. Künstliche Befruchtung wird nur noch eingeschränkt bezahlt. ( Quelle: )
  3. Künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF): Für eine künstliche Befruchtung (Reagenzglasbefruchtung) bekommt die Ehefrau Hormone, so daß mehrere Eibläschen in einem Zyklus heranreifen. ( Quelle: Abendblatt vom 25.11.2004)