Küstenländer

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  1. Die Kosten für die ELG tragen je zur Hälfte der Bund und die fünf Küstenländer entsprechend ihrer Küstenlänge. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die Versicherung der "Pallas" trägt davon 3,3 Millionen Mark. Die restliche Summe teilen sich die Küstenländer und der Bund. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Bisher unterhalten die Küstenländer und der Bund je eine eigene Sonderstelle für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen in Cuxhaven. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.11.2002)
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