Dazu gehört nach KAGG, daß die Investmentgesellschaften bei ihren offenen Fonds die Zertifikate täglich zum einheitlichen und garantierten Preis zurücknehmen müssen.
( Quelle: Welt 1996)
In Deutschland verbietet das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) die Umbrella-Fonds.
( Quelle: Welt 1996)
Bonn will im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) auch geschlossene Investmentfonds zulassen.
( Quelle: Welt 1996)
Während vor der Reform des KAGG der Umfang des Beteiligungsportfolios auf 20 Prozent begrenzt war, dürfen Spezialfonds jetzt 49 Prozent des Portfolios in Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften anlegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)