KAGG

  1. Dazu gehört nach KAGG, daß die Investmentgesellschaften bei ihren offenen Fonds die Zertifikate täglich zum einheitlichen und garantierten Preis zurücknehmen müssen. ( Quelle: Welt 1996)
  2. In Deutschland verbietet das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) die Umbrella-Fonds. ( Quelle: Welt 1996)
  3. Bonn will im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) auch geschlossene Investmentfonds zulassen. ( Quelle: Welt 1996)
  4. Während vor der Reform des KAGG der Umfang des Beteiligungsportfolios auf 20 Prozent begrenzt war, dürfen Spezialfonds jetzt 49 Prozent des Portfolios in Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften anlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)