KSchKlagen

  1. Für die KSchKlagen ist mithin ein Rechtsschutzbedürfnis sehr wohl gegeben, damit die Kl. abschätzen konnten, ob ihr bei der Firma VKS erworbener sozialer Besitzstand mit auf das neue Arbeitsverhältnis überging oder nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)