Flach erwartet auch ganz generell, dass die Änderung von § 8b KStG "die in jüngster Vergangenheit prosperierende Entwicklung der Immobilien-Aktiengesellschaften in Deutschland weiter verstärken" werde.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Zu erwähnen ist fernerhin, daß § 11 KStG für den Fall der Liquidation einer Kapitalgesellschaft bestimmte Modifikationen für den Betriebsvermögensvergleich während des Abwicklungszeitraumes vorsieht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)