KVH-Bezirksstelle

  1. Voraussetzung allerdings ist: "Es muß sich hierbei um eine Leistung handeln, die von normalen niedergelassenen Ärzten nicht oder nicht befriedigend erbracht werden kann", erklärt Dieter Müller, Geschäftsführer der KVH-Bezirksstelle Frankfurt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)