Er könne seine Zustimmung nur verweigern, wenn das Haus über einen Kabelanschluß verfüge, die Antenne nicht von einem Fachmann angebracht werde und der Mieter sich weigere, die Kosten für die Installation der Antenne zu übernehmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Vermieter dürfen ihre Mieter aber nicht zum Anschluß zwingen - sie müssen weiterhin den Fernsehempfang ohne Kabelanschluß gewährleisten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)