Kabotage-Freiheit

  1. Nach Ansicht von Krause ist nicht zu erwarten, daß die Niederlande oder eventuell ein anderer Mitgliedsstaat die eigentlich zum Binnenmarkt gehörende "Kabotage-Freiheit" beim Europäischen Gerichtshof einklagen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)