Nach Ansicht des Freiburger Völkerstrafrechtlers Kai Ambos sind damit freilich nur Verträge gemeint, die bei Inkrafttreten des Gerichts-Statuts bereits bestanden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.07.2002)
So weisen die Freiburger Experten Kai Ambos und Steffen Wirth in einer Studie darauf hin, dass das Gerichtsstatut höchsten Ansprüchen an ein faires Verfahren entspricht und der missbräuchlichen Einleitung von Verfahren vorbeugt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2001)
Kai Ambos ist Professor für internationales Strafrecht in Göttingen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.12.2005)
Kai Ambos ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und beschäftigt sich seit Jahren mit internationalem Strafrecht.
( Quelle: DIE WELT 2001)