Kalendertage

  1. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe besteht erst dann wieder, wenn der Arbeitslose innerhalb des letzten Jahres vor der neuen Arbeitslosmeldung mindestens 240 Kalendertage in beitragspflichtiger Beschäftigung gestanden hat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind ( 3 BÜrlG in der Fassung vom 6. 6. 94). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Mindestens drei Kalendertage vorher. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.10.2003)
  4. Doch der Brief war eine Drohung: "Sofern wir die Kommunikationseinrichtung nicht bis 21 Kalendertage nach Vertragsende zurückerhalten, stellen wir Ihnen den uns entstandenen Schaden in Rechnung." ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Diese hätte ich lediglich auf 80 Kalendertage verteilt. ( Quelle: ZDF Heute vom 02.09.2003)
  6. Eine Krankschreibung durch einen Arzt darf nur dann mittels einer Folgebescheinigung verlängert werden, wenn zwischen dem Ablauf der Erstbescheinigung und dem erneuten Besuch beim Arzt nicht mehr als zwei Kalendertage liegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Bislang erhalten Erwerbslose je nach Dauer ihrer vorherigen Beschäftigung mindestens 180 Kalendertage Arbeitslosengeld, Ältere können bis zu 960 Kalendertage Mittel erhalten. ( Quelle: Netzeitung vom 22.06.2002)
  8. Bislang erhalten Erwerbslose je nach Dauer ihrer vorherigen Beschäftigung mindestens 180 Kalendertage Arbeitslosengeld, Ältere können bis zu 960 Kalendertage Mittel erhalten. ( Quelle: Netzeitung vom 22.06.2002)