10. Während der Ansparphase muss der Kunde den Vertrag ruhen lassen oder mit einer Frist von drei Monaten zum Kalendervierteljahr kündigen können.
( Quelle: Die Welt 2001)
Ist das Telefongespräch die erste Inanspruchnahme eines Arztes oder Therapeuten in einem Kalendervierteljahr, muss zugezahlt werden.
( Quelle: Abendblatt vom 04.01.2004)