Kalkabbau

  1. Im Zuge der Säkularisation im Jahre 1803 ging der Kalkabbau in Privatbesitz über. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. "Falls der Kalkabbau unumgänglich ist, würde auch eine Verordnung nichts nützen", bestätigt Forstrat Thomas Mecke vom Darmstädter Regierungspräsidium (RP), der die Ausweisung des NSG "Halbtrockenrasen bei Elm und Hutten" betreibt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Um endlich diese Störenfriede von Nabu und BUND zu überstimmen, wenn die sich beim Kies- und Kalkabbau quer legen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.04.2002)