Das Auswärtige Amt in Bonn teilte dazu mit, Bonn nehme entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung keinen Einfluß auf das laufende Verfahren, das ausschließlich in den Händen des Berliner Kammergerichtes liege.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Strafsenat des Kammergerichtes hatte einer Haftbeschwerde Vogels stattgegeben.
( Quelle: FAZ 1994)
Demnach sei eine endgültige Entscheidung des Berliner Kammergerichtes nicht vor Mitte September zu erwarten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)