Bei der nach § 44 RhPfHeilBG zu verhängenden Maßnahme war einerseits zu berücksichtigen, daß das Kammermitglied zuvor berufsgerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Baumeister möchte gern von jedem Kammermitglied eine Mark mehr pro Monat für Arbeitslosenprojekte haben.
( Quelle: TAZ 1988)