Dietmar Mayer, Kammervorsitzender des Landgerichts, hatte den Widerruf Riegers als Pflichtverteidiger mit dem Verhalten des Anwalts während des Prozesses begründet.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Der ehrgeizige Richter Hagenmeier jedenfalls, der so gern Kammervorsitzender werden möchte, und zwar nicht so ein unentschlossener, führungsschwacher wie der Vorsitzende im Daum-Prozess, muss nun wohl noch ein bisschen warten.
( Quelle: Spiegel Online vom 11.04.2002)