Der beschlossene Kompromiss macht die Zweckbindung zu einer Kann-Vorschrift.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.04.2005)
Für die Ausformulierungen des Gesetzestextes aus den Eckdaten ist jetzt wichtig, was sich als Soll- oder Kann-Vorschrift wiederfindet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)