Kanthersche

  1. Die Kanthersche Verordnung sieht vor, daß alle Kinder unter 16 Jahren aus der Türkei, Marokko, Tunesien und Ex-Jugoslawien nunmehr in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung und beim Grenzübertritt ein Visum brauchen. ( Quelle: TAZ 1997)