Die Kantonsregierung hob im Zuge einer Generalüberholung des Strafgesetzbuches das dort verankerte Verbot des "Konkubinates" auf.
( Quelle: TAZ 1992)
Die Kantonsregierung lehnte erst vor wenigen Tagen das Gesuch der Baubehörde und des Vereins "Gerechtigkeit für Paul Grüninger" ab, den Klosterhof in "Paul-Grüninger-Platz" umzubenennen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)