Kanzleigründung

  1. Die Bekl. seien zudem seit 1990 und 1991 als Rechtsanwälte tätig und hätten sich vor ihrer Kanzleigründung auf die speziellen Rechtsgebiete in ihren früheren juristischen Tätigkeiten konzentriert gehabt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)