KapMuG

  1. Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das erst am 1. November in Kraft tritt. ( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)
  2. Der Name klingt nicht nach Vereinfachung: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG heißt ein Vorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.10.2004)
  3. Möglich macht dies das neue KapMuG, das am 1.November in Kraft tritt und nicht zuletzt mit Blick auf den Telekom-Prozeß konzipiert wurde. ( Quelle: Die Welt vom 19.10.2005)