Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das erst am 1. November in Kraft tritt.
( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)
Der Name klingt nicht nach Vereinfachung: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG heißt ein Vorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.10.2004)
Möglich macht dies das neue KapMuG, das am 1.November in Kraft tritt und nicht zuletzt mit Blick auf den Telekom-Prozeß konzipiert wurde.
( Quelle: Die Welt vom 19.10.2005)