Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über Kapitalanleger-Musterverfahren (Kapmug), das erst am 1. November in Kraft tritt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.10.2005)
Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das erst am 1. November in Kraft tritt.
( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)