Der Name klingt nicht nach Vereinfachung: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG heißt ein Vorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.10.2004)
Die Rechtsanwalts-Kanzlei Tilp beantragte beim Landgericht Frankfurt die Eröffnung eines Verfahrens nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kapmug), das allerdings erst am 1. November in Kraft tritt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.10.2005)