Momentan ist die Speicherung nur bei Kapitaldelikten erlaubt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.09.2003)
Zum Beispiel die Aufklärungsquoten: Sie werden immer besser, sie sind, gerade bei Kapitaldelikten, so hoch, dass man vor den Ermittlungsbehörden den Hut ziehen darf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.05.2003)
Aber unter den Sexualmördern gibt es etliche Täter, die zuvor bereits einschlägige, wenn auch noch nicht ganz so folgenreiche Straftaten begangen haben, und auch die Rückfallgefahr ist höher als bei anderen Kapitaldelikten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)