Kapitalerträge

  1. Die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern ebenfalls eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge von maximal 25 Prozent. ( Quelle: Handelsblatt vom 09.06.2005)
  2. Die Warentester raten, eine Kapital- Lebensversicherung nur bei hohem Einkommen und nur dann abzuschließen, wenn die steuerlichen Freibeträge für Kapitalerträge (6100 DM für Ledige, 12 200 DM für Verheiratete) schon ausgeschöpft sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Die Pläne des Repräsentantenhauses sehen eine Reduzierung des Spitzensteuersatzes für Dividenden und Kapitalerträge auf 15 Prozent vor. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.05.2003)
  4. Bislang genießen Kapitallebensversicherungen, die länger als 12 Jahre laufen, den steuerlichen Vorteil, dass die Kapitalerträge am Ende der Laufzeit nicht versteuert werden müssen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.03.2002)
  5. Das Aus für die geplante Abgeltungssteuer, mit der Kapitalerträge zu einem niedrigen Pauschalsatz besteuert werden sollten, wird nach Meinung des Bundes der Steuerzahler und des Bankenverbandes die Steueramnestie kräftig entwerten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2004)
  6. Danach werden sich die EU-Staaten künftig gegenseitig über die Kapitalerträge ausländischer Sparer informieren. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 05.12.2002)
  7. Statt der scharfen Kontrollen empfehlen der Datenschutzbeauftragte und die Banken die Einführung einer so genannten Abgeltungssteuer auf Zinsund Kapitalerträge, wie sie zum Beispiel in Österreich erhoben wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.04.2005)
  8. Die Kapitalerträge verbesserten sich um 13,8 Prozent auf 303 Mio. DM. ( Quelle: Welt 1998)
  9. Allen Beteiligten, auch der Bank, sei klar gewesen, daß Kapitalerträge aus diesem Geschäft für die Anleger nicht mehr zu erwarten gewesen seien. ( Quelle: Welt 1998)
  10. Die rot-grüne Regierungskoalition will das Bankgeheimnis erheblich aufweichen und künftig sämtliche Kapitalerträge und Spekulationseinkünfte detailliert kontrollieren lassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2002)