Kapitalleben

  1. Der BGH entschied in seinem Aufsehen erregenden Grundsatzurteil, dass der Rückkaufswert einer Kapitalleben bei vorzeitigem Ausstieg nicht mehr auf Null sinken dürfe. ( Quelle: Merkur Online vom 19.11.2005)
  2. Nur ein Beispiel: Die Abschlusskosten, die ein Kunde Jahre zuvor für seine Kapitalleben gezahlt hat, müssten ja eigentlich herausgerechnet und gutgeschrieben werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.04.2002)