Der BGH entschied in seinem Aufsehen erregenden Grundsatzurteil, dass der Rückkaufswert einer Kapitalleben bei vorzeitigem Ausstieg nicht mehr auf Null sinken dürfe.
( Quelle: Merkur Online vom 19.11.2005)
Nur ein Beispiel: Die Abschlusskosten, die ein Kunde Jahre zuvor für seine Kapitalleben gezahlt hat, müssten ja eigentlich herausgerechnet und gutgeschrieben werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 02.04.2002)