Stralsund sieht in den Beschränkungen der Landesregierung einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.01.2004)
Im Streitfall könnten durch die Nichtberücksichtigung der negativen ausländischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit verletzt sein.
( Quelle: Die Welt Online vom 10.05.2003)