Die Karlsruher Richter hätten nach Aktenlage entschieden, ohne mit den Beschuldigten persönlich gesprochen zu haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Karlsruher Richter kritisieren das Urteil der Düsseldorfer Kollegen und deren Begründung zwar nicht als Ganzes.
( Quelle: Die Welt vom 23.12.2005)
Eine mutige Klage, denn in einem Urteil von 1957 hatten die Karlsruher Richter die Grundmandateklausel schon einmal geprüft und für akzeptabel befunden.
( Quelle: TAZ 1996)
Die Karlsruher Richter hatten gestern das umfangreiche Gesetz aus formalen Gründen verworfen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 19.12.2002)
Dabei sollen die Karlsruher Richter nach Angaben aus Justizkreisen bereits entschieden haben.
( Quelle: Handelsblatt vom 24.08.2005)