Weil Karsten Sch. im Prozess zugab, finanzielle Sorgen gehabt zu haben, beantragte der Staatsanwalt, den Prozess an das Berliner Landgericht zu verweisen, wo der Fahrdienstleiter wegen Erpressung angeklagt werden soll.
( Quelle: Die Welt 2001)
Kurz nach der Tat konnte Karsten Sch. noch nicht vernommen werden, da er stark angetrunken war, hieß es gestern bei der Polizei.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.06.2003)