Nach den Vorstellungen des Kartellamts sollen nationale Lieferverträge, die den Gasbedarf eines Kunden zu über 80 Prozent decken, auf zwei Jahre befristet werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2005)
Jetzt steht nur noch die Genehmigung des deutschen Kartellamts aus, damit der Internetmarktplatz seine Geschäfte aufnehmen kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
In diesem Zusammenhang gab es auch aus deutschen Regierungskreisen Forderungen nach Gründung eines europäischen Kartellamts.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.08.2001)
Das ist nach Ansicht des britischen Kartellamts zu viel.
( Quelle: Die Welt 2001)
Nach Auffassung des Kartellamts ist jedoch EU-Recht anzuwenden, da durch den hohen Importanteil von Thyssengas der zwischenstaatliche Handel tangiert wird.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)