Kartellamtspräsident Ulf Böge

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  1. Diesen Schritt hatte Kartellamtspräsident Ulf Böge unmissverständlich angedroht, falls es zu keiner Verständigung kommen würde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2005)
  2. Kartellamtspräsident Ulf Böge nannte als Begründung, nach den Ermittlungen der Behörde habe sich "der Verdacht erhärtet, dass die großen Mineralölgesellschaften durch eine Preisschere die selbstständigen Tankstellenbetreiber unbillig behindern." ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Random House käme nach der Übernahme bei Taschenbüchern auf einen Marktanteil von 40 Prozent, rügte Kartellamtspräsident Ulf Böge bei seiner Abmahnung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.07.2003)
  4. Das kündigte Kartellamtspräsident Ulf Böge an. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2001)
  5. Mit weiteren Strafen ist nach Auskunft von Kartellamtspräsident Ulf Böge im Sommer zu rechnen. ( Quelle: Die Welt vom 24.03.2005)
  6. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte am Dienstag in Bonn, vor dem Hintergrund der von den beteiligten Unternehmen abgegebenen Erklärungen sähen die Wettbewerbshüter "zurzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kartellverbots". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Kartellamtspräsident Ulf Böge bezeichnete das Verhalten der marktbeherrschenden DB als nicht akzeptabel, weil dadurch die Zielsetzung der Liberalisierung des Bahnverkehrs, nämlich den Markt für mehr Wettbewerb zu öffnen, gefährdet werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.02.2003)
  8. Normalerweise schaut er den Multis auf die Finger, doch diese Äußerungen von Kartellamtspräsident Ulf Böge bringen Deutschlands Autofahrer auf die Palme. ( Quelle: BILD)
  9. Die großen Ladenketten verstießen mit ihrem Vorgehen gegen das Wettbewerbsrecht und gefährdeten auf Dauer den Wettbewerb, indem sie kleinere Konkurrenten aus dem Markt drängten, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  10. Kartellamtspräsident Ulf Böge bestätigte der Süddeutschen Zeitung, dass seiner Behörde eine Reihe von Beschwerden aus dem Kreis der Raststätten-Pächter und deren Anwälte vorliegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.09.2003)
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