Kartellbehörden

  1. Die Kartellbehörden hätten dem Kauf bereits zugestimmt. ( Quelle: Merkur Online vom 02.07.2005)
  2. Zumindest in Europa und den Vereinigten Staaten dürften nach der jüngsten Konsolidierungswelle weitere Übernahmen am Veto der Kartellbehörden scheitern. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.04.2003)
  3. Um sicherzustellen, dass die Kartellbehörden nur jene Aktivitäten der Monopolisten verbieten, die den Konsumenten schaden, empfiehlt von Weizsäcker ein mehrstufiges Prüfverfahren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.12.2001)
  4. Mobil/Exxon: Exxon und Mobil wollen einem Zeitungsbericht zufolge 15 Prozent ihrer Tankstellen in den USA verkaufen, damit die amerikanischen Kartellbehörden grünes Licht für ihren Zusammenschluss geben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Den Kartellbehörden liegt bereits eine "unverbindliche Empfehlung" der Unternehmen vor, nach der bei neuen Verträgen vom Jahr 2001 an die Kaskoversicherung in zwei Teile aufgeteilt werden soll: Grundkasko und Unfallkasko. ( Quelle: Welt 1999)
  6. Der Verkauf muss allerdings noch von den Kartellbehörden genehmigt werden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 15.06.2002)
  7. Im Falle eines Vetos der Kartellbehörden gegen den Verkauf großer Teile des TV-Kabelnetzes der Deutschen Telekom an den US-Konzern Liberty Media wird nach Angaben aus Kreisen der Bundesregierung nicht mit einem Antrag auf Ministererlaubnis gerechnet. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.01.2002)
  8. Die Übernahme und der Zusammenschluss müssen noch von den Kartellbehörden genehmigt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.10.2004)
  9. Der Versuch von HeidelbergCement, durch eine Übernahme der deutschen RMC-Tochter Readymix die Überkapazitäten in Deutschland abzubauen, war kürzlich am Widerstand der Kartellbehörden gescheitert. ( Quelle: ZDF Heute vom 05.11.2003)
  10. Einer größeren Beteiligung stehen bisher noch die Kartellbehörden im Wege. ( Quelle: Welt 1995)